NRW-Soforthilfe 2020 wird wiederaufgenommen 16 April 2020 | Ralph Geiger

Anträge können ab 17. April 2020 wieder gestellt werden, auch Auszahlungen sollen bis Ende dieser Woche wieder stattfinden

 

Die Auszahlungen der NRW-Soforthilfe mussten vergangene Woche aufgrund zahlreicher Betrugsfälle zunächst gestoppt werden. Betrüger hatten u.a. versucht Daten abzugreifen.

 

In einer Presseerklärung vom 14. April 2020 haben das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Energie und das Ministerium des Inneren nun die Wiederaufnahme für Freitag den 17. April 2020 angekündigt.

 

Bitte beachten Sie: die Antragsseite kann ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden.

 

Innenminister Herbert Reul appelliert hierzu:

 

Wichtig ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller im Netz trotzdem weiter wachsam sind. Besonders skeptisch sollte man bei für Behörden ungewöhnlichen Endungen von Internet-Adressen wie „.info“ oder „.com“ sein.“

 

Damit sichergestellt ist, dass die NRW-Soforthilfe nun auch schnell ankommt, wird routinemäßig ein Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung stattfinden. Die Antragsteller müssen hierzu in dem Antragsformular eine Bankverbindung angeben, die dem Finanzamt bekannt ist.

 

Häufige Fragen der Antragsteller:

 

Die Antworten der Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen auf die häufigsten Fragen der bisherigen Antragsteller fassen wir Ihnen nachfolgend zusammen.

 

„Ich habe mehrere Anträge gestellt bzw. mehrere Zuwendungsbescheide erhalten.

 

Es soll wegen technisch bedingter Überlastungen des Programms zu Mehrfachabsendungen und hierdurch zu mehreren Bescheiden gekommen sein. Es erfolge aber nur eine Auszahlung. Eine abschließende Bearbeitung werde zeitnah erfolgen. Von den Antragstellern sei nichts weiter zu veranlassen. Sie werden allerdings gebeten, die Angaben in den Bescheiden, insbesondere zur angegebenen IBAN auf Richtigkeit zu überprüfen.

 

„Ich habe als Gesellschafter einer GbR einen Antrag gestellt.“

 

Aufgrund der Gesellschaftsstruktur sei eine der Auszahlung vorgelagerte gesonderte Prüfung erforderlich. Eine abschließende Bearbeitung werde aber auch hier zeitnah erfolgen.

 

„Ich habe eine ausländische IBAN angegeben.“

 

Ausweislich der Bezirksregierungen ist eine Auszahlung auf ein ausländisches Konto nicht möglich. Betroffene sollen in den nächsten Tagen eine gesonderte Nachricht der Bezirksregierungen mit weiteren Informationen erhalten.

 

„Ich habe einen Betrugsverdacht.“

 

  • „Ich habe einen Antrag gestellt, jedoch keine Eingangsbestätigung des Antrages erhalten.“
  • „Ich habe nach der ,Antragstellung‘ nur eine E-Mail mit einem Anschreiben ohne Registriernummer und ohne Bescheid erhalten.“
  • „Ich habe einen Bescheid erhalten, jedoch bis heute keine Auszahlung.“   

 

Für alle diese Fälle wird gebeten, sich nochmals per Mail an die zuständige Bezirksregierung zu wenden mit dem eindeutigen Hinweis im Betreff: „Verdacht auf Betrugsfall“.

 

Die jeweiligen Mailadressen sind:

 

Bezirksregierung Münster: info-soforthilfe@brms.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf: corona-soforthilfe@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln: corona-soforthilfe@bezreg-koeln.nrw.de

 

 

„Soll ich besser einfach einen neuen Antrag stellen?“

 

Soweit bereits ein Antrag gestellt wurde, wird gebeten, keinen neuen Antrag zu stellen.

Anderenfalls würde die Bearbeitung des ersten Antrags aufgrund einer gesonderten Prüfung weiter verzögert werden.

 

 

Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ralph Geiger

Ralph Geiger ist Jahrgang 1975 und seit 2004 als Rechtsanwalt tätig. Er berät vorrangig in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Restrukturierung sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen.

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